Eine Absturzsicherung soll den Absturz einer Person in erster Linie verhindern, indem Sie eine Person vor dem Erreichen der Absturzkante oder des gefährlichen Bereiches stoppt. Dazu zählen eine Vielzahl von Baulichen Einzelkomponenten, angefangen von Geländern bis hin zu Einzelanschlagpunkten auf Dächern oder Sicherungssystemen an Wand oder über Kopf montiert an denen sich Personen anschlagen können.
Zum Besteigen von Masten, Schornsteinen oder in Hochregallagern werden lange Leitern mittels Schienensystem oder Drahtseil gegen den Absturz von Personen ausgestattet, sogenannte Steigschutzeinrichtungen oder auch Mitlaufende Auffanggeräte an fester oder beweglicher Führung gem. EN 353-1 und 353-2. In jedem Fall muss bei der Nutzung aller Systeme ein Komplettgurt mit einer vorderen sternalen oder hinteren dorsalen Auffangöse entsprechend der Norm EN 361 als Mindeststandard getragen werden, sofern ein unkontrollierter Sturz nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Handwerker gibt es Sets für verschiedene Anwendungsbereiche, bestehend aus einem Komplettgurt nach EN 361 sowie einem Verbindungsmittel, dies kann für den Stahl - und Antennenbau entweder aus einem Y-Bandfalldämpfer nach EN 355 und einem Halteseil nach EN 358 bestehen oder für Dacharbeiten aus einem Seil mit einem mitlaufendem Auffanggerät nach EN 353-2, in das ein Falldämpfer integriert ist. Ein Höhensicherungsgerät bietet ebenfalls sehr guten Schutz, beispielsweise in Arbeitsbühnen, durch den automatischen Einzug des Seils bzw. des Gurtbands.
Als Absturzsicherungsset für Feuerwehren gelten Gerätesätze nach DIN 14800-17, bestehend aus einem Komplettgurt EN 361, diversen Karabinerhaken mit Automatikverschluss EN 362, Bandschlingen verschiedener Längen (80cm - 150cm), einer Selbstsicherung, häufig als einstellbares Halteseil nach EN 358 sowie einem 60m langen Dynamikseil EN 892 mit 11mm Durchmesser. Hier geht aktuell der Trend zu einem knotenfreien Gerätesatz, dessen Vorteil in der Schnelligkeit sowie geringerer Fehleranfälligkeit liegt.
Alle dieser Einzelkomponenten und Sets müssen im gewerblich- technischen Bereich mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen einer Prüfung unterzogen werden.
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